"Relevantes" aus Telekommunikation
Die US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) warnt in einem Bericht vor vorzeitigen Eingriffen in den noch jungen Markt für Hochgeschwindigkeitszugänge. Eine gesonderte Verpflichtung der Anbieter zur Einhaltung der Netzneutralität ist demnach nicht erforderlich, da der Wettbewerb unter den Netzbetreibern selbst für die Aufrechterhaltung des Prinzips des offenen Internet sorge. "Der Report empfiehlt, dass die politischen Entscheider mit Vorsicht an die sich entwickelnde, dynamische Industrie des Breitbandzugangs zum Internet herangehen", erklärte die FTC-Vorsitzende Deborah Platt Majoras und verwies darauf, dass ich der Markt augenscheinlich derzeit eher gen mehr und nicht weniger Wettbewerb bewege.
Der Bericht selbst hebt hervor, dass die Konsumenten von gewissen, in die Übertragung von Netzinhalten eingreifenden, Vorkehrungen von Breitbandanbietern profitieren könnten. So sei es etwa vorteilhaft, wenn bestimmten Anwendungen wie Video-Streaming oder IPTV mit besonderer Priorität behandelt würden. Insgesamt wisse man noch nichts über die Gesamtauswirkungen, die potenzielle Verhaltensweisen der Netzbetreiber etwa auf die Preise oder die Qualität breitbandiger Zugänge entfalten könnten. Generell seien bei Fehlentwicklungen ein kartellrechtliches Eingreifen oder eine Verschärfung der Gesetze zum Verbraucherschutz erfolgsversprechender als Vorgaben zur Netzneutralität.